Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Aigen-z (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-Beratung, Webdesign, WebApp-Entwicklung und Custom Development.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Branche.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Termine führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt erforderliche Zugangsdaten, Inhalte, Bilder und sonstige Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber benennt eine fachlich qualifizierte Person als Ansprechpartner, die berechtigt und in der Lage ist, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Auftragnehmer die Termine entsprechend verschieben. Entstehende Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart wurden.

(2) Termine und Fristen verschieben sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

(3) Höhere Gewalt, Pandemien, behördliche Anordnungen und andere unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat können Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart werden.

(4) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer behält sich alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von ihm erstellten Werken vor.

(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken zu verwenden.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

(2) Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Leistung.

(3) Bei berechtigen Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu erbringen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und nicht realisierte Einsparungen ist ausgeschlossen.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(3) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.

§ 11 Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 16.9.2025